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Sport

Spielklassenordnung Saison 2011/ 2012 TT-Kreis Bayreuth

bindend für alle Vereine des Kreises Bayreuth - gültig ab 15.08.2011

Die Rundenspiele im TT-Kreis Bayreuth werden nach den internationalen TT-Regeln, den Bestimmungen der WO, der Rechts- und Verfahrensordnung, der Jugendordnung und den Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Erwachsenen und Jugend des BTTV und der nachstehenden Spielklassenordnung ausgetragen.

1.) Die Ergebniseingabe der Spiele von Montag bis Donnerstag hat innerhalb von 48 Std. nach Spielschluss in click-TT als Komplettergebnis durch den Heimverein zu erfolgen.

2.) Die Ergebniseingabe der Spiele von Freitag bis Samstag haben spätestens bis Sonntag 20.00 Uhr des betreffenden Wochenendes in click-TT als Komplettergebnis durch den Heimverein zu erfolgen.

3.) Eine telefonische Ergebnismeldung entfällt!

4.) Spielberichte (nach WO G 28)
· Der Heimverein erstellt einen schriftlichen Spielbericht, den der Gastverein unterzeichnet.

· Nach der Spielergebniseingabe des Heimvereines muss der Gastverein spätestens 72 Std. danach diesen kontrollieren und den „Bestätigungshaken“ setzen. Eingabefehler können nicht durch den Gastverein korrigiert werden. Wenn ein solcher bemerkt wird, muss der Spielleiter hierüber informiert werden, der den Fehler dann nach Rücksprache korrigieren kann.

· Bei Streitfragen ist grundsätzlich der Spielleiter sofort zu unterrichten.

· Nach Ablauf der o.g. Eingabefristen genehmigt der Spielleiter zeitnah den eingegebenen Spielbericht. Bei dadurch erkennbaren Fehlern in der Einzel- und/oder Doppelaufstellung, fordert der Spielleiter die schriftliche Zusendung des Spielberichtes per E-Mail vom Heimverein ein.

· Im Falle eines Protestes ist der Spielbericht innerhalb von 3 Tagen nach dem Mannschaftsspiel dem Spielleiter zuzusenden (Originalbericht des Heimvereines und/oder Kopie des Spielberichts durch den Protestführer)

!!! Wie bisher !!!
Spielberichte brauchen in der Regel nicht mehr an den jeweiligen Spielleiter geschickt werden (nur in den vorher beschriebenen Ausnahmefällen), auch nicht nach Halbjahres- oder Saisonabschluss.

Dafür ist als Voraussetzung weiterhin zusätzlich notwendig :

· Bestätigung des eingegebenen Spielberichtes durch den Gastverein mittels „Haken“ setzen, bis spätestens 72 Std. nach Eingabe des Heimvereines.
· Versäumt der nicht eingebende Verein die Bestätigung innerhalb von 72 Std., fordert der Spielleiter bei diesem die Zusendung des betreffendes Spielberichts an.

· Bei weitergehenden Korrekturen, bei denen sich die beiden Mannschaften nicht einigen können, ist die Zusendung der Spielformulare des Heim- und Gastvereines an den zuständigen Spielleiter notwendig.

· Die Spielberichte sind von jedem Verein bis zum ordnungsgemäßen Saisonabschluss aufzubewahren (bis Veröffentlichung des „Saison-Tabellenabschlusses“ in click-TT).

5.) Bei Spielverlegungen ist unbedingt zu beachten :
Spielverlegungen sind im Grundsatz nur im Rahmen einer Vorverlegung möglich!
Einer Spielverlegung kann vom Spielleiter nur dann zugestimmt werden, wenn per E-Mail ein begründeter Spielverlegungsantrag- (in der Regel Heimverein) bzw. die Einverständniserklärung (in der Regel Gastverein) dazu beider beteiligter Vereine vorliegt. Hierzu muss eine formlose Mail mit den notwendigen Daten und Angaben an den jeweilig betreffenden Kreisspielleiter gesendet werden. Beiden Vereinen ist die vom Spielleiter getroffene verbindliche Entscheidung per E-Mail mitzuteilen (siehe auch Durchführungsbestimmungen WO 8.5)!

6.) Auf- und Abstiegsregelungen in der HERREN Kreisliga Bayreuth sowie Relegation zur HERREN 1. Kreisliga Bayreuth
· Aus der 1. Kreisliga steigt der Tabellenerste in die 3. Bezirksliga Bt/Fich. auf.
Der Tabellenzweite kann an der Relegation zur 3. Bezirksliga Bt/Fich. teilnehmen.
Die letzten 3 Plätze sind Absteiger.
Der 9. Tabellenplatz hat Startrecht für die Relegation zur 1. Kreisliga Bayreuth.

· Aus den beiden 2. Kreisligen Nord und Süd steigt der jeweilige Tabellenerste in die 1. Kreisliga auf. Die jeweiligen Tabellenzweiten haben das Recht auf Teilnahme an der Relegation zur 1. Kreisliga Bt.
(Teilnahmerecht an dieser Relegation haben ausschließlich nur die Tabellenzweiten)!
Aus der 2. Kreisliga Nord steigen 3 Vereine ab –
aus der 2. Kreisliga Süd 2 Vereine – in die 3. Kreisliga ab

· Aus den beiden 3. Kreisligen Nord und Süd haben der jeweilige Meister und der Tabellenzweite ein Aufstiegsrecht in die 2. Kreisliga.
Absteiger sind die beiden jeweils Tabellenletzten und die Vorletzten
· Aus den beiden 4. Kreisligen Nord und Süd haben der jeweilige Meister und der Tabellenzweite ein Aufstiegsrecht in die 3. Kreisliga.

7.) Auf- und Abstiegsregelungen zur JUNGEN Kreisliga Bayreuth
· Aus der 1. Kreisliga steigt der Tabellenerste in die 2. Bezirksliga Ost. auf.
Die letzten 2 Plätze sind Absteiger in die 2. Kreisliga.

· Aus der 2. Kreisliga haben der Meister und der Tabellenzweite Aufstiegsrecht.
Absteiger ist der Tabellenletzte.

· Aus den beiden 3. Kreisligen Nord und Süd haben der jeweilige Meister ein Aufstiegsrecht in die 2. Kreisliga.

8.) Nichteinhaltung der Vorschriften dieser Spielklassenordnung hat unweigerlich eine Spielleiterentscheidung zum Ergebnis und/oder Ordnungsgebühren zur Folge!!!


Gerhard Nidetzky

Fachwart Mannschaftssport
und Sportwart