Die Veröffentlichung der vierten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlaubt es uns ab Montag, den 11. Mai 2020, einen eingeschränkten Trainingsbetrieb für alle Spielerinnen und Spieler des Landeskaders 1 und 2 (LK1 und LK2) wieder aufzunehmen.
„(2) 1. Der Betrieb zu Trainingszwecken der Berufssportlerinnen und Berufssportler und von Sportlerinnen und Sportlern des olympischen und paralympischen Bundes- und Landeskaders ist zulässig, sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die unter Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 bis 11 aufgeführten Voraussetzungen eingehalten werden. 2. Trainingseinheiten dürfen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen erfolgen.“
(Quelle: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf)
Unter Einhaltung aller hygienischen Richtlinien und der in Paragraph 9 der Verordnung genannten Voraussetzungen werden die verantwortlichen Trainer die schrittweise Wiederaufnahme des Trainings umsetzen.
Leider sind Trainingsmaßnahmen für alle Spieler ohne diesen Kaderstatus (Stützpunkttraining, Vereinstraining, etc.) weiterhin nicht gestattet.